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Lebensversicherung & Co.: Vorsorge fürs Alter
Absicherung von Hinterbliebenen
Entscheidungen im Bereiche der Altersvorsorge und der Absicherung
der Angehörigen haben langfristigen Charakter. Sie beeinflussen
die finanzielle Situation der Betroffenen nachhaltig. Einmal getroffene
Entscheidungen können oftmals nur mit grossen Verlusten rückgängig
gemacht werden. Informieren Sie sich eingehend und profitieren Sie
von unserer neutralen Beratung.
Die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge in der Schweiz beruht auf
drei Säulen, nämlich:
1. Säule:
staatliche Vorsorge (AHV)
2. Säule:
berufliche Vorsorge oder Pensionskasse (BVG)
3. Säule:
freiwillige private Vorsorge
Die 3. Säule wird unterteilt in einen steuerlich begünstigten
und gebundenen Teil, der aber bei den Bezügen eingeschränkt
ist und einen freien Teil. Der erstere ist als Säule 3a bekannt
während der letztere als Säule 3b bezeichnet wird. Dazu
gehören alle privaten Sparmassnahmen, also zum Beispiel auch
ein einfaches Sparkonto.
Über die Sparkapitalien der Säule 3b können Sie
frei verfügen, jene der Säule 3a hingegen sind gebunden,
das heisst erst ab dem 60. Altersjahr verfügbar. Sie können
allerdings als Sicherheit bei der Aufnahme einer Hypothek beim Erwerb
von Immobilien verwendet werden.
Lebensversicherungen können sowohl unter der Säule 3a
als auch 3b abgeschlossen werden. Beide Varianten bieten Vor- und
Nachteile. Die Wahl hängt von der persönlichen Umständen
und den angestrebten Zielen ab. Und diese entscheiden auch, ob eine
Lebensversicherung überhaupt das richtige Vehikel für
Sie ist. Vielleicht wäre in Ihrem individuellen Fall für
die Absicherung der Angehörigen eine reine Risikoversicherung
besser geeignet und zum steuerbegünstigten Alterssparen eher
ein Bankkonto der Säule 3a von Vorteil.
Deshalb hier auch gleich ein Wort der Warnung: Lebensversicherungen
sind für junge und für Personen mit einem bescheidenen
Einkommen fast immer das falsche Instrument. Sie bergen das Risiko
hoher Verluste, wenn aus welchen Gründen auch immer die Prämien
nicht mehr bezahlt werden können.
Rückkaufswert: Was ist das?
Müssen Sie Ihre Lebensversicherung frühzeitig auflösen,
zahlt die Gesellschaft lediglich den sogenannten Rückkaufswert
aus. Er entspricht dem Deckungskapital abzüglich der Kosten
für den Versicherungsababschluss und für die Verwaltung.
Ein Rückkauf ist fast immer mit Verlusten verbunden, je früher
er erfolgt desto höher fallen diese aus. Der Grossteil der
Kosten fällt nämlich beim Abschluss an.
Schliessen Sie eine Lebensversicherung nur dann ab, wenn Sie sicher
sind, dass Sie die Prämien lückenlos bezahlen können
oder wenn Sie diese mittels einer Einmaleinlage (siehe letzten Abschnitt)
abdecken können. Denken Sie an die Möglichkeit, eine eher
kleine Lebensversicherung zwecks Vorsorge mit einem Bankkonto der
Säule 3a zu kombinieren. Die Bankeinzahlung können Sie
je nach finanzieller Verfügbarkeit von Jahr zu Jahr variieren
oder ganz ausfallen lassen. Viele empfinden jedoch den mit einer
Lebensversicherung verbundenen Zwang zum Sparen als Vorteil.
Diese Leistungen können Sie vereinbaren:
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Leistungen, die Sie versichern
können. Wir empfehlen auch, Angebote von verschiedenen Gesellschaften
zu vergleichen. Hier die hauptsächlich versicherbaren Leistungen:
Todesfallkapital
Beim Ableben der versicherten Person wird ein vereinbartes Kapital
an die Erben respektive die vereinbarten Berechtigten ausbezahlt.
Dieses Risiko können Sie entweder mit einer reinen Risikoversicherung
oder aber mit einer Lebensversicherung abdecken.
Erlebensfallkapital
Anspruch auf ein Erlebensfallkapital haben Sie nur bei Abschluss
einer Lebensversicherung. Es wird ausbezahlt, wenn die versicherte
Person ein zum voraus festgelegtes Alter erreicht hat. Das Erlebensfallkapital
ist garantiert und wird zusammen mit von der Versicherungsgesellschaft
erwirtschafteten Ueberschüssen ausbezahlt. Diese sind allerdings
nicht garantiert, deren Höhe hängt massgeblich von den
Kapitalmärkten ab. Sie haben auch die Möglichkeit, fondsgebundene
Lebensversicherungen abzuschliessen. Bei dieser Variante, wird der
Sparteil der Prämie in einen von Ihnen gewählten Anlagefonds
investiert in der Absicht, so eine höhere Rendite zu erreichen
als bei einer konventionellen Anlage. Bei ungünstigem Börsenverlauf
sind allerdings auch Verluste möglich. Einige Versicherer garantieren
gegen einen Prämienzuschlag ein Erlebensfallkapital,
das zumindest der Höhe der Einlagen entspricht. Fondsgebundene
Lebensversicherungen haben eine minimale Laufzeit von zehn Jahren.
Prämienbefreiung
Bei gewissen Lebensversicherungsprodukten kann eine Prämienbefreiung
bei Arbeitslosigkeit vereinbart werden. Die Prämienbefreiung
tritt nach einer vorab zu vereinbarenden Wartefrist ein und resultiert
in einer erhöhten Prämie. Dies schützt gegen den
zumeist wesentlich höheren Verlust bei einem Rückkauf.
Leibrente
Leibrenten eignen sich für Personen ab 65 Jahren mit einem
ansehnlichen Vermögen, die dieses nicht selbst verwalten wollen
und die ein regelmässiges Einkommen generieren möchten.
Gegen eine Einmaleinlage wird je nach Vereinbarung eine lebenslange
oder zeitlich begrenzte Rente ausbezahlt. Abschlüsse können
mit oder ohne sogenannte Rückgewähr getätigt werden.
Rückgewähr bedeutet, dass ein beim Tod des Rentenbezügers
allenfalls noch verbleibender Teil des einbezahlten Kapitals an
eine im voraus bestimmte Person ausbezahlt wird. Wird keine Rückgewähr
vereinbart, fällt dieser Kapitalteil beim Eintritt des Todes
an die Versicherungsgesellschaft, dafür wird die Rente etwas
höher angesetzt. Die Leibrente wird mittels einer Einmalanlage
erkauft. Die Partnerin, der Partner können eingeschlossen werden
und die Rentenauszahlungen können sofort oder zeitverschoben
anlaufen. Leibrenten werden in den meisten Kantonen steuerlich bevorzugt
behandelt.
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