Häufig gestellte Fragen
Bis zu welchem Alter kann ich die Krankenkasse wechseln?
Antwort: Beim obligatorischen Teil (KVG) kann unabhängig vom
Alter jeweils per Ende Jahr die Kasse gewechselt werden. Im überobligatorischen
Teil (VVG) akzeptieren schweizerische Krankenkassen Eintritte bis
zum Jahr, in dem der 60. Geburtstag erreicht wird.
Kostet die obligatorische Krankenversicherung
bei allen Kassen gleich viel?
Antwort: Nein. Hier liegt ein grosses Sparpotential.
Ich bin im AHV-Alter und möchte mich privat (1. Klasse)
versichern. Gibt es noch eine Beitrittsmöglichkeit?
Antwort: Wenn Ihr Gesundheitszustand einer Aufnahme nicht im Wege
steht, gibt es Möglichkeiten bis zum 70. Lebensjahr einer ausländischen
Kasse beizutreten. Für nähere Angaben, stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Muss der obligatorische und der überobligatorische Teil
der Krankenversicherung
bei der gleichen Kasse gedeckt werden?
Antwort: Nein. Es lohnt sich auf alle Fälle den obligatorischen
Teil bei einer günstigen Kasse abzudecken und den überobligatorischen
Teil gesondert zu betrachten.
Welche Franchise soll ich wählen?
Antwort: Dies hängt von den persönlichen Umständen
ab. Sind Sie in der Frage unsicher, beraten wir Sie gerne.
Was sind Zusatzversicherungen?
Antwort: Sie decken die Kosten der Unterbringung in Halbprivat-
oder Privat-Abteilungen der Spitäler ab und einen Strauss weiterer
Risiken.
Unter welchen Umständen muss ich das Unfallrisiko
in der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) einschliessen?
Antwort: Wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis angestellt
sind oder weniger als 8 Wochenstunden bei einem einzelnen Arbeitgeber
arbeiten.
Was versteht man unter Sparmodellen bei der obligatorischen
Krankenversicherung (KVG)?
Antwort: Was versteht man unter alternativen Versicherungsmodellen bei der obligatorischen Krankenversicherung (KVG)?
Antwort: Diverse Angebote bieten attraktive Rabatte. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich die Telemedizin und das Hausarztmodell, das heute meistens mit freier Arztwahl (ohne Listen) angeboten wird.
Ist es sinnvoll, Reise- und Ferienversicherungen abzuschliessen?
Antwort: Der Zusatz „Spitäler ganze Schweiz“ ist in jedem Fall sinnvoll. Für Personen, die sich auch nur sporadisch im Ausland aufhalten, empfehlen wir auch den Abschluss einer weltweit gültigen Zusatzversicherung. Ohne derartige Versicherung können bereits bei einem Notfall in der EU empfindliche ungedeckte Kosten entstehen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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