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Prinzipien der Haftung
Haftpflichtversicherung decken Schäden, die Sie einer Drittperson
oder der Sache einer Drittperson zufügen. Sie bezahlt aber
nicht nur die berechtigt geltend gemachten Schäden sondern
führt auch Verhandlungen über unberechtigte Forderungen,
für die Sie nicht verantwortlich sind. In der Sprache der Juristen
heisst dies: Abwehr unberechtigter Ansprüche.
In welchen Situationen sind Sie überhaupt für einen
angerichteten Schaden haftbar?
Das Gesetz kennt drei Varianten, nämlich die Verschuldungshaftung
sowie die milde und scharfe Kausalhaftung.
Verschuldenshaftung
Von Verschuldungshaftung spricht man, wenn jemandem ein Schaden
durch ein fahrlässige Handlung oder die Unterlassung einer
Handlung verursacht wurde.
Milde Kausalhaftung
Sie liegt vor, wenn der Schaden nicht vom Inhaber der Police selbst
verursacht wurde und er selbst keines groben Fehlverhaltens schuldig
ist. Als Beispiel denken wir an Schäden, die durch Kinder oder
Tiere verursacht wurden, wenn diese angemessen beaufsichtigt wurden.
Scharfe Kausalhaftung
Diese Form der Kausalhaftung wird auch als Gefährdungshaftung
bezeichnet. Sie betrifft vor allem die Besitzer von Motorfahrzeugen.
Alleine ihr Betrieb stellt gegenüber den schwächeren Verkehrsteilnehmern
(Fussgänger, Fahrradfahrer) eine Gefahr dar. So kommt es vor,
dass Autofahrer auch wenn sie von der Polizei von jeglichem
Verschulden an einem Unfall freigesprochen werden einen Teil
des beim Unfall entstandenen Schadens über ihre Haftpflichtversicherung
besteiten müssen.
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