R & S
Rentenversicherung (Alters- oder Leibrente): Art der Lebensversicherung,
bei der die versicherte Leistung in Form von regelmässig wiederkehrenden
Rentenzahlungen lebenslang erbracht wird. Die Rente kann durch regelmässige
Prämienzahlungen über Jahre hinweg aufgebaut werden oder
(was häufiger der Fall ist) kurz vor Beginn der Rentenzahlungen
durch eine Einmaleinlage finanziert werden. Die Leistungen aus einer
selbst finanzierten Rentenversicherung werden von den Steuern zu 40%
als Einkommen erfasst.
Rettungspflicht und -kosten: Jeder Versicherte hat im Schadenfall
alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Schaden so klein wie
möglich zu halten und insbesondere Folgeschäden zu vermeiden.
Falls sich dabei besondere Kosten ergeben, werden diese vom Versicherer
getragen.
Risiko: Als Risiko wird die Möglichkeit des Eintritts eines
schädigenden Ereignisses bezeichnet. Die Ermittlung des Risikos
ist die Voraussetzung für die Festlegung des Risikoteils der
Prämie. Im übertragenen Sinne wird mit dem versicherten
Risiko die Versicherungsart umschrieben (beispielsweise Reiserisiko,
Todesfallrisiko usw.).
Rückgewähr: Die Rückgewähr der Prämien
kann vor allem bei der Rentenversicherung (Alters- oder Leibrenten)
gegen Entrichtung einer Mehrprämie vereinbart werden. Sie sieht
vor, dass beim Tode der versicherten Person, wenn die Rente erlischt,
die einbezahlten Prämien (ohne Zins), abzüglich bereits
bezogener Renten, an die im Versicherungsvertrag begünstigte
Person (Begünstigungsklausel) zurückbezahlt werden.
Rückgriff/Regress: Die zuerst leistende Versicherungsgesellschaft
(beispielsweise eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung) kann
unter anderem bei unerlaubter Handlung (wie grobe Fahrlässigkeit,
insbesondere bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss)
oder fehlender Versicherungsdeckung auf den Schadenverursacher bzw.
Versicherungsnehmer Rückgriff nehmen.
Rückkaufsverlust: Bei vorzeitiger Kündigung einer vermögensbildenden
Lebensversicherung muss der Versicherungsnehmer allenfalls mit einem
Rückkaufsverlust rechnen, indem der Rückkaufswert nach
Abzug der noch nicht amortisierten Abschlusskosten geringer ist
als das vom Versicherer zurückgestellte Deckungskapital. Dies
gilt vor allem für Rückkäufe in den ersten Jahren
bei Lebensversicherungen mit längerer Laufzeit.
Rückkaufswert: Jene Lebensversicherungen, bei denen der Eintritt
des versicherten Ereignisses gewiss ist, also in jedem Fall eine
Leistung fällig wird (weil der Versicherte entweder den Ablauf
der Versicherung erlebt oder vor diesem Zeitpunkt stirbt), werden
vom Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers zurückgekauft.
Der Versicherungsnehmer erhält das Deckungskapital seiner Versicherung,
allenfalls abzüglich eines Kostenanteils, ausbezahlt (vgl.
Rückkaufsverlust).
Schadenversicherung: Bei Eintritt des versicherten Ereignisses
wird der effektive Schaden, höchstens aber die vereinbarte
Versicherungssumme vergütet. Dies im Gegensatz zur Summenversicherung.
Die Schadenversicherung ist unter anderem in der Haftpflicht-, Sach-
und Kaskoversicherung üblich.
Sofortdeckung: Da die Prüfung des Antrags längere Zeit in
Anspruch nehmen kann, insbesondere wenn ärztliche oder technische
Abklärungen nötig sind, gewährt der Versicherer bei
einigen Versicherungsarten eine provisorische Sofortdeckung, die mit
dem Eintreffen des Antrags beim Versicherer beginnt und nach dem Vertragsabschluss
durch die definitive Deckung abgelöst wird. Dieser provisorische
Versicherungsschutz ist zeitlich, inhaltlich und in der Höhe
begrenzt.
Sorgfaltspflicht: Der Versicherungsnehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet.
Die schuldhafte Verletzung von selbstverständlichen Schadenverhütungsregeln
kann zu einer Herabsetzung der Versicherungsleistung führen.
Dies im Interesse der Versichertengemeinschaft, die einen normalen,
das heisst nicht weitgehend selbstverschuldeten Schadenverlauf erwartet.
Summenversicherung: Im Gegensatz zur Schadenversicherung wird bei
der Summenversicherung beim Eintritt des versicherten Ereignisses
unabhängig von der Höhe des finanziellen Schadens die
vereinbarte Versicherungssumme ausgerichtet. Summenversicherungen
gibt es unter anderem in der Lebens- und Unfallversicherung.
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