O & P
Obhutsschäden: Obhutsschäden sind Schäden an fremden
Sachen, die der Versicherungsnehmer, seine Mitarbeiter oder Angehörigen
gebrauchen, befördern, verwahren oder bearbeiten. Sie werden
in der Haftpflichtversicherung normalerweise nicht gedeckt. Eine Ausnahme
bildet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung, wobei allenfalls
ein Selbstbehalt zu tragen ist.
Pauschalversichert: Im Gegensatz zur Einzelversicherung werden
bei einigen Branchen die versicherten Gegenstände pauschal
zusammengefasst. Beispielsweise wird in der Hausratversicherung
das gesamte bewegliche Mobiliar eines Haushalts am Versicherungsort
gesamthaft versichert.
Personenversicherung: Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten,
bei denen Personen hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem
oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert sind.
Police: Die Police dient als Beweismittel für den Abschluss
eines Versicherungsvertrages. Sie enthält alle individuellen
Vertragsbestimmungen, wie Versicherungsnehmer, versicherte Sachen
oder Personen, Vertragsdauer, Prämien und Versicherungsleistungen.
Sie wird ergänzt durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen
(AVB) sowie allenfalls die besonderen Bedingungen.
Prämie: Entgelt, das der Versicherungsnehmer zur Deckung der
Versicherungsaufwendungen zu leisten hat. Die Prämie setzt
sich aus dem Risiko-, Kosten- und Sparteil zusammen.
Prämienanpassungsklausel: In einigen Branchen sehen die allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) vor, dass die Versicherungsgesellschaften
bei einer Änderung der Tarife die Prämien und/oder Selbstbehalte
auch während der Vertragsdauer anpassen können. Dem Versicherungsnehmer
ist die Änderung rechtzeitig bekannt zu geben, und er hat das
Recht, den Vertrag zu kündigen, wobei Stillschweigen als Anerkennung
der Änderung gilt.
Provision: Der Versicherungsberater erhält für die Beratung
des Versicherungsnehmers sowie den Abschluss und die Betreuung von
Versicherungsverträgen eine Provision, deren Höhe je nach
Branche, Vertragsart, Versicherungssumme und Vertragsdauer variiert.
Die Provisionen sind leistungsabhängige Lohnbestandteile. Mit
einer Abschlussprovision wird in der Regel auch die vom Versicherungsberater
während der ganzen Vertragsdauer zu leistende Betreuungsarbeit
entschädigt, aber vermehrt werden auch laufende Provisionen
ausgerichtet. Makler erhalten im Übrigen ebenfalls Provisionen.
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