M & N
Makler: Versicherungsmakler, auch Broker genannt, sind unabhängige
Versicherungsvermittler. Es handelt sich um Firmen oder Personen,
die in der Platzierung von Versicherungsverträgen an keine Versicherungsgesellschaft
gebunden sind. Die Handlungen oder Zusicherungen des Maklers sind
also für den Versicherer nicht verpflichtend. Makler erhalten
Provisionen für die von ihnen getätigten Versicherungsabschlüsse.
Mehrprämie: Bei der Versicherung von Sonderrisiken oder beim
Verzicht auf Ausschlüsse oder Vorbehalte sowie bei unterjähriger
oder ratenweiser Prämienzahlung werden Mehrprämien gefordert.
Monopol (Versicherungs-): Die meisten staatlichen Versicherungsträger
(beispielsweise SUVA, kantonale Brandversicherungsanstatten) verfügen
über ein Monopol. Die betreffenden Versicherungen müssen
also unter Ausschaltung des Wettbewerbs privater Versicherer bei
der staatlichen Versicherungsinstitution abgeschlossen werden.
Neuwert(-versicherung): Die Neuwertversicherung ist eine Form der
Sachversicherung, die beim Ersatzwert auch die Differenz zwischen
Zeitwert und Neuwert entschädigt. Neuwert ist der Betrag, der
für die Neuanschaffung oder den Wiederaufbau erforderlich ist.
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