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Fahrhabe: Anderer Ausdruck für bewegliche Sachen (Hausrat,
Mobiliar), die nicht als Gebäudebestandteile oder bauliche
Einrichtungen gelten.
Fondsgebundene Lebensversicherung: Die fondsgebundene (oder anteilgebundene)
Lebensversicherung sieht wie eine gewöhnliche gemischte Lebensversicherung
Leistungen im Todesfall bzw. bei Ablauf der Vertragsdauer vor. Der
Versicherer legt die ihm durch die Sparteile der Prämien zufliessenden
Mittel in Fondsanteilen an. An der Entwicklung dieser Fondsanteile
partizipiert der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer,
und bei Vertragsablauf hat er Anspruch auf den Wert der Fondsanteile.
Der Versicherungsnehmer trägt hier also das ganze Anlagerisiko
selbst, während bei der traditionellen vermögensbildenden
Lebensversicherung der Versicherer das Anlagerisiko für ihn
übernimmt.
Freie Vorsorge: Als freie Vorsorge (Säule 3b) bezeichnet man
alle im Rahmen des Dreisäulenkonzepts getroffenen Massnahmen
der individuellen Selbstvorsorge, soweit sie nicht unter die gebundene
Vorsorge fallen. Dazu gehören insbesondere Lebensversicherungen
als umfassende Vorsorge gegen die finanziellen Folgen von Alter,
Tod und Invalidität, aber auch Sparanlagen, Sparkapitalien,
Erwerb von Wohneigentum usw. Gegenstück der freien Vorsorge
ist die gebundene Vorsorge (Säule 3a).
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