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Einmaleinlage: Anstelle der periodischen Zahlung von Prämien
erfolgt die Finanzierung der Lebensversicherung bei Beginn in Form
einer einmaligen Einlage (auch als Einmalprämie bezeichnet).
Die Einmaleinlage dient meistens zur Finanzierung von vermögensbildenden
Lebensversicherungen, wobei Rentabitität und Sicherheit im Vordergrund
stehen.
Einzelversicherung: Eine Einzelversicherung betrifft entweder nur
eine einzelne Person (Gegensatz zur Kollektivversicherung) oder
eine einzelne Sache (Gegensatz zur Pauschalversicherung).
Elementarschaden: Durch die Elementarereignisse Hochwasser, Überschwemmungen,
Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
hervorgerufene Schäden werden nach Abzug eines Selbstbehaltes
aufgrund gesetzlicher Vorschriften obligatorisch durch die Feuerversicherung
gedeckt, beim Hausrat durch die Hausratversicherung und beim Gebäude
durch die Gebäudeversicherung. Bei Kulturen übernimmt
die Hagelversicherung diese Schäden.
Ersatzwert: Der Versicherungsnehmer wird nach Eintritt des Schadenereignisses
mit dem vereinbarten Ersatzwert der versicherten Sachen entschädigt
(Neuwert und Zeitwert).
Erstrisiko-Versicherung: Für ein bestimmtes Risiko, eine Gruppe
von Sachen oder von Kosten wird im Rahmen einer bausteinartig zusammengesetzten
Versicherungsdeckung ein Betrag vereinbart, der viel kleiner ist
als die gesamte Versicherungssumme des Versicherungsvertrages. Dieser
Betrag wird im Schadenfalt als maximale Entschädigung ausgerichtet,
wobei eine allfällige Unterversicherung bei der Gesamtdeckung
unberücksichtigt bleibt. Eine Erstrisiko-Versicherung ist unter
anderem üblich im Rahmen der Hausratversicherung beim "einfachen
Diebstahl auswärts" oder weil der zu versichernde Vollwert
(etwa die im Schadenfall vorhandenen Geldwerte) gar nicht bekannt
ist.
Erwerbsunfähigkeit: Unter Erwerbsunfähigkeit versteht
man in der Lebensversicherung die Unfähigkeit, wegen Krankheit,
Unfall
oder Gebrechen seinen Beruf oder eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit
auszuüben. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit entspricht
weitgehend dem Begriff der Invalidität in der Sozialversicherung
(Erwerbsausfall-Versicherung und Taggeld.
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