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Versicherungsschutz bei Feuer
In der Feuerversicherung sind grundsätzlich nur Schäden
versichert, die durch einen Unfall oder eine unfallmässig plötzliche
Einwirkung entstanden sind. Nach und nach entstandene Schäden
werden nicht gedeckt. Insbesondere sind folgende Ereignisse versichert:
- Brand- und Rauchschäden
- Blitzschlag
- Explosion
Die Feuerversicherung deckt auch Schäden, die durch abstürzende
oder notlandende Luft- und Raumfahrzeuge entstanden sind.
Sengschäden, verursacht zum Beispiel durch eine fallengelassene
Zigarette oder solche verursacht durch die Implosion eines Fernsehapparates
werden nicht durch die Feuerversicherung gedeckt. Hier sollte die
Hausratversicherung einspringen. Oft besteht eine Maximalhaftung
konsultieren Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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