|
Wenn Langfinger Beute machen: Diebstahl
Das Schweizerische Strafgesetz unterscheidet - genau wie die Versicherungsgesellschaften
drei Arten von Diebstahl.
Es sind dies: der einfache Diebstahl, der Einbruch und die Beraubung.
Einfacher Diebstahl
Merkmal des einfachen Diebstahls ist es, dass der Dieb keine Gewalt
anwenden muss. Es stehen ihm keine physischen Hindernisse im Weg,
die er überwinden muss. Ein einfacher Diebstahl kann auch zuhause
erfolgen, wenn etwa ein Fenster im Parterre offen geblieben ist.
Fälle von Trickdiebstahl gehören auch in diese Kategorie.
Einfacher Diebstahl zuhause ist durch die Hausratsversicherung gedeckt.
Um sich gegen Diebstahl auswärts zu schützen, empfehlen
wir den Abschluss einer Zusatzversicherung. Meist wird dabei eine
maximale Schadenssumme vereinbart, oft beträgt diese CHF 2000.-bis
3000.--. Die Deckung ist weltweit.
Einbruchdiebstahl
Zum Einbruchdiebstahl gehört das Anwenden von Gewalt mit sichtbaren
Spuren. Dazu gehört das Aufbrechen von Schlössern, dass
Einschlagen von Fensterscheiben oder das Aufbrechen von Tresoren.
Die Hausratversicherung deckt sowohl diese Schäden als auch
fehlenden oder beschädigten Hausrat.
Beraubung
Beraubung liegt dann vor, wenn der Täter sein Opfer während
der Tat bedroht oder ihm körperlich Schaden zufügt. Geschieht
die Beraubung zuhause, deckt die Hausratversicherung den Schaden
vollumfänglich, geschieht sie aber ausserhalb des Domizils
kommt eine allfällige Zusatzversicherung mit ihren Bestimmungen
und der Schadensobergrenze zum Tragen.
Selbstbehalt
Die meisten Versicherer schreiben in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen
einen Selbstbehalt von CHF 200.- pro Diebstahl fest. Die Vergütung
von Bargeld ist in der Regel ausgeschlossen.
|